Was ist fair? Was ist zu viel? Und wer muss entlastet werden? Dass Kindebetreuung aufgrund der verpflichtenden Ganztagsbetreuung mehr kosten muss und dennoch noch nicht kostendeckend sein wird, war klar, als die Diskussion im Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen über die Elternbeiträge begann. Die Räte hatten aber unterschiedliche Meinungen, was man den Eltern zumuten kann bzw. und was noch nicht geht.
Bisher war Bodman-Ludwigshafen eine der wenigen Gemeinden, die für die Betreuungsangebote bislang keine Elternbeiträge erhoben habe, so die Sitzungsvorlage. Die Gemeinde wollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Bildung sowie Betreuung von Kindern fördern. Doch vor dem Hintergrund steigender Kosten und der notwendigen Ausweitung aufgrund des Ganztagsbetreuungsgesetzes (GaFöG) solle dem guten Angebot ein angemessener Preis gegenübergestellt werden.
Bürgermeister Christoph Stolz machte in der Sitzung einmal mehr klar, dass dieses Thema ein Musterbeispiel dafür sei, wie Kommunen Aufgaben vom Staat bekommen und zahlen müssen. „Wir wollen und müssen die Aufgabe leisten“, sagte er und lobte die hohe Qualität der Kinderbetreuung in Bodman-Ludwigshafen. Zu den vorgeschlagegen Beiträgen bemerkte er: „Wir glauben in einem fairen Bereich unterwegs zu sein.“
Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung
Bettina Donath, die bei der Gemeindeverwaltung für die Kinderbetreuung zuständig ist, ergänzte, ab Herbst gebe es einen rechtlichen Anspruch auf die Ganztagsbetreuung und die Gemeinde biete bereits die verlässliche Grundschule und die Nachmittagsbetreuung an. Überall, wo 8 Stunden noch nicht erfüllt seien, werde dies angepasst.

Sie hatte für alle Betreuungseinrichtungen in der Doppelgemeinde eine Übersicht dabei, wo noch wieviele Stunden fehlen und wie diese abgedeckt werden können. Auch die sehr erfolgreiche Ferienbetreuung spielt dabei eine Rolle, da Betreuung auch in Ferien gewährtleistet werden muss. Sie erklärte, dieses Jahr gebe es bereits 37 Anmeldungen: „Die Ferienbetreuung ist ein Renner.“
Obwohl Mehrkosten oder neue Kosten auf den ersten Blick eine reine Belastung sind, ging Bettina Donath auf Positives ein. Die Familien würden eine echte Gegenleistung erhalten und Eltern könnten diese Ausgaben steuerlich absetzen oder auch anderweitig geltend machen.
Wunsch nach Gerechtigkeit
ÖDP-Rätin Erika Zahn betonte, das Ziel müsse sein, jedes Kind optimal zu fördern. Sie sah in den Beiträgen Probleme für Alleinerziehende, wenn deren Verdienst über der Grenze für einen Zuschuss liege. Sie stellte daher in den Raum, ob bei der Grenze nicht eine Unterscheidung notwendig wäre, ob es zwei Verdiener gibt oder nur einen. Ihre Ratskollegin Petra Haberstroh (Freie Wähler) hielt dagegen, dass es auch Fälle gebe, in denen eine Person mehr als zwei andere verdiene.
Als Kritik an bestimmten Punkten in der Beitragstabelle aufkam, erinnerte der Bürgermeister daran: „Bisher war das alles für die Eltern kostenfrei.“ CDU-Rat Alessandro Ribaudo sagte zudem, dass man diese Leistungen nicht weiterhin kostenlos anbieten könne. Ihn interessierte, wie genau die vorgeschlagenen Beträge zustande kommen und fand die Kosten der Ferienbetreuung eigentlich zu niedrig. Er gehe davon aus, dass die realen Kosten für die Gemeinde generell höher seien und betonte, man gebe bereits 2 Millionen Euro im Jahr für die Kinderbetreuung aus – so sei es sogar noch mehr. Seine Anregung: „Wir müssten berechnen, was es wirklich kostet und dann nochmal reden.“
Keine Kostendeckung trotz Beiträgen
„Wir sind weit von kostendeckend weg“, sagte Kämmerin Bettina Keller. Sie schilderte darauf hin einiges zu den Berechnungen und Hintergründen, auch dass es zum Beispiel für die erste Klasse eine Förderung gebe, die folgende Klassen aktuell nicht hätten. „Wir haben so gerechnet, dass die Allgemeinheit nicht die ganzen Kosten trägt.“

Erika Zahn wünschte sich schließlich noch eine stärkere Entlastung von Familien mit drei oder mehr Kindern. Ihr Antrag, dritte oder weitere Kinder zu befreien, scheiterte jedoch in der Abstimmung. Auch ein Antrag von CDU-Rat Daniel Trisner für eine Reduzierung beim dritten Kind erhielt keine Mehrheit. Aber eine Anpassung bei der Ferienbetreuung, so dass Kinder aus beiden Ortssteilen dasselbe zahlen, fand Zustimmung.
Der Rat beschloss letztendlich die Tabelle mit den Beiträgen und eine Elterninfo herauszugeben. Bis auf ein Ratsmitglied stimmten alle dafür.
Die Hintergründe
Die Sitzungsvorlage des Gemeinderats erläutert die Hintergründe des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), das im Oktober 2021 beschlossen worden war. Es regelt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch beginnt zum neuen Schuljahr 2026/27 für die Erstklässler, ab dem Schuljahr 2027/28 kommen die Zweitklässler dazu, dann die Dritteklässler und bis zum Schuljahr 2029/30 muss der Rechtsanspruch für alle vier Grundschulklassen erfüllt sein. Der Anspruch gilt von Montag bis Freitag, auch in den Ferien. Aber: „Der Rechtsanspruch ist ein Angebot für die Eltern. Die Teilnahme bleibt freiwillig, niemand ist gezwungen, sein Kind ganztägig betreuen zu lassen“, so die Vorlage.
In Bodman-Ludwigshafen gibt es laut der Vorlage sogar schon seit mehr als 25 Jahren die verlässliche Grundschule (Betreuung ab 7.30 bis zur 6. Stunde) und die flexible Nachmittagsbetreuung an. Bisher war dies kostenlos. Seit fünf Jahren gibt es zudem die kostenpflichtige Ferienbetreuung.

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