Diese Entscheidung machte sich der Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen alles andere als leicht. Die künftige Höhe der Friedhofsgebühren spalteten die Meinungen stark und vor allem Alessandro Ribaudo (CDU) war ein Verfechter einer abgeschwächten Steigerung von 37,5 Prozent statt der anvisierten 50 Prozent Kostendeckungsgrad, die er während der Debatte errechnete und als Antrag einbrachte.
Ralph Härtel von der Allevo Kommunalberatung schilderte den Anwesenden mit einer Präsentation alles rund um die Hintergründe und Überlegungen zur Anpassung der Friedhofsgebühren. Dabei betonte er, mit der Berechnung sei gewährleistet, dass kein Grabtyp bevorzugt oder benachteiligt werde. Das Ganze sei auf Basis der Jahre 2021 bis 2025 geschehen, allerdings seien neue Grabarten dazugekommen. Mit den Gebühren werde ein Kostendeckungsgrad angestrebt.
„Sterben gehört zum Leben dazu„
Noch ehe einer der Räte fragen konnte, erkundigte sich Bürgermeister Christoph Stolz, wie andere Gemeinde und Städte im Hinblick auf die angestrebte Verdoppelung der Gebühren liegen. Härtel erwiderte, in den Städten seien die Beträge höher.
Stolz schob der Debatte zudem noch vor, dass das Steben zum Leben dazu gehöre – damit bezog er sich auf Worte des früheren Gemeinderats Michael Niehl in der Debatte vor zehn Jahren. Ihm war zudem wichtig, auf eine Beihilfe hinzuweisen, wenn sich Einwohner eine Beerdigung nicht mit eigenen Mitteln leisten könnten.

„Ich tue mich schwer“, sagte CDU-Rat Michael Koch und war nicht der einzige, dem die Erhöhung Bauchschmerzen bereitete. „Es steht außer Frage, dass wir etwas machen müssen, aber vielleicht wäre in Schritten besser.“ Sein Kollege Alessandro Ribaudo fand eine Verdoppelung der aktuellen Friedhofsgebühren ebenfalls zu hoch und merkte an: „Ein Großteil des Friedhofs wird nicht mehr genutzt.“
„Die Bestattungskultur hat sich verändert“
Erika Zahn (ÖDP) führte diesen Gedanken weiter: Vor 20 Jahren seien die Friedhöfe voll gewesen, inzwischen recht leer. „Die Bestattungskultur hat sich verändert. Ich glaube, so eine Erhöhung beschleunigt das nur weiter.“ So gebe es nur einen wenig genutzten Friedhof, der auch noch mit finanziellem Aufwand Instand gehalten werden müsse.
Auch weitere Räte hatten Anmerkungen, Fragen und Sorgen. Petra Haberstroh (Freie Wähler) fand immerhin positiv, dass die Nutzung der Aussegnungshalle nicht so stark angehoben werden sollte. Andreas Späth (Freie Wähler) verwies auf den Bodenseekreis, wo das Öffnen und Schließen eines Grabes durchgehend mehr als 1000 Euro koste. Claudia Brackmeyer (SPD) hakte nach, da gärtnergepflegte Grabfelder nicht erwähnt wurden, aber häufiger werden.
Der Bürgermeister wies im Hinblick auf die Grabarten darauf hin, dass sich der Verstorbene meist eine bestimmte Bestattungsart gewünscht habe und dies bereits zu Lebzeiten geregelt habe.
Forderung nach 37,5 statt 50 Prozent Kostendeckung
Während die Debatte weiterging und die Verwaltung Rückfragen zu Bestattungszahlen und mehr beantwortete, errechnete Alessandro Ribaudo einen Vorschlag, den er dann vorstellte und die Abstimmung darüber beantragte. Er wollte eine etwas mildere Anhebung. „Eine Verdoppelung ist mir zu hoch“, sagte er und stellte 37,5 Prozent Kostendeckungsgrad für die Grabnutzungsgebühren und die weiteren Friedhofsgebühren in den Raum. Christoph Stolz verwies daher nochmal darauf, dass Bestattungskosten meist über den Nachlass geregelt seien und somit die Hinterbliebenen nicht belasten.
Der Antrag von Alessandro Ribaudo erhielt mit 8 Ja- und 6 Nein-Stimmen schließlich eine knappe Mehrheit und wurde angenommen. Ansonsten fiel alles einstimmig nach dem Vorschlag der Verwaltung aus: Die Neufassung der Satz wurde beschlossen und tritt zum 11. November 2026 in Kraft.

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