Neue Gewerbeflächen müssen her – darüber sind sich die Mitglieder des Zweckverbands Blumhof einig. Daher beschlossen sie in der jüngsten Sitzung, die Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets Blumhof zwischen Stockach und Ludwigshafen mit Blumhof II voranzutreiben.
Die Fläche am Hang neben der B31-neu warf zunächst aber eine Reihe von Fragen auf: Sind alle anderen Flächen vergeben? Warum dürfen Gebäude unterschiedlich hoch werden? Gehören alle Grundstücke bereits der Stadt Stockach? Außerdem ging es darum, ob statt drei Firmen auch ein großes Unternehmen auf den 5,5 Hektar bauen könnte.
Erweiterungsfläche liegt am Hang
„Es ist notwendig, den Blumhof weiterzuentwickeln“, stellte die Stockacher Bürgermeisterin Susen Katter fest. Der Umweltbericht für Blumhof II sei bereits fertig, nun sei die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der nächste Schritt beim Bebauungsplan.
Christoph Stolz, Bürgermeister von Bodman-Ludwigshafen, ergänzte, der Bebauungsplan solle mit drei Bauplätzen entwickelt werden, doch eine Überlegung sei, dort alternativ einem großen Einzelunternehmen eine Möglichkeit zu bieten. „Die Fläche ist topografisch nicht einfach“, erklärte er. Daher könne es sinnvoll sein, wenn ein einziger Käufer dort baue.

Der Stockacher CDU-Rat Martin Bosch sah dies ebenfalls als sinnvoll an. Bei der Ansiedlung der Firma Baumer sei es ähnlich gewesen. „Es spricht nichts dagegen, wenn man einen großen Player kriegen kann“, sagte er.
Gremiumsmitglied Claudia Weber-Bastong (SPD) aus Stockach erkundigte sich direkt nach den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, wenn dort eines Tages gebaut werde. Sie merkte an, die Bevölkerung wisse oft nicht, was eigentlich zum Ausgleich gemacht werde. Der Stockacher Stadtbaumeister Lars Heinzl erläuterte, für Blumhof II sollen vorhandene Ökopunkte der Stadt Stockach eingesetzt werden.
Hanglage wird bei Höhen berücksichtigt
Auf Rückfragen von Alessandro Ribaudo, CDU-Gemeinderat in Bodman-Ludwigshafen, ging Heinzl auf mehrere Details des Bebauungsplan-Entwurfs ein. So sollen sich die Bauvorschriften an den vorhandenen orientieren, bei den Gebäudehöhen sei es aber etwas anders vorgesehen. Aufgrund der Hanglage sollen die unteren Gebäude höher werfen dürfen (20 Meter) als die oberen (14 Meter).

Ribaudo sprach zudem einen Passus an, aufgrund dessen eine Bebauung von Blumhof II erst möglich wäre, wenn alle anderen Flächen bebaut sind. Allerdings sei die Fläche auf dem jetzigen Rosenfeld am Ende des Blumhofs Richtung Ludwigshafen noch frei. Christoph Stolz schlug daher vor, das Wort „nahezu“ einzufügen, also dass alle anderen Flächen nahezu verbaut sein müssten, ehe es in Blumhof II losgehen könne.
Nachdem auch die Frage geklärt war, dass die Stadt bereits im Besitz aller Flächen für Blumhof II ist, fiel der Beschluss einstimmig aus: Die vorgeschlagene Änderung wird eingefügt und der Plan-Entwurf geht in die frühzeitige Auslegung.

Schreibe einen Kommentar