Alle Gemeinden haben knappe Finanzen und trotzdem senkt Bodman-Ludwigshafen nun eine wichtige Steuer – wie passt das zusammen? Es geht um den Hebesatz A, mit dem die Höhe der Grundsteuer A ermittelt wird, die für Land- und Forstwirte sowie Besitzer solcher Flächen gilt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. September über eine vorgeschlagene Anpassung entschieden, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 gelten soll. Aktuell lag der Hebesatz bei 520, der im Dezember 2024 beschlossen worden war, und eine Senkung auf 355 wurde vorgeschlagen. Denn das Ziel der Gemeinde ist, die Steuer aufkommensneutral zu halten, also nicht mehr als nach dem bis zum Jahreswechsel 2024/25 geltenden Steuergesetz einzunehmen.
Obwohl man meinen könnte, jeder freut sich über eine Steuersenkung, gab es etwas Widerstand. Dieser kam erst in der Einwohnerfrageviertelstunde zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Bürgern Karin Weber und Christian Weber, weil sie sich wunderten, warum hier anders als bei anderen Steuern verfahren werden sollte. Später ergriffen auch CDU-Rat Michael Koch und ÖDP-Rätin Erika Zahl das Wort: Ihm war das Gleichbehandlungsprinzip wichtig und sie hakte bei der Aufkommensneutralität nach.
Bürgermeister Christoph Stolz erklärte das Ziel der Aufkommensneutralität und dass es bei der Grundsteuer A nur um rund 35.000 Euro gehe. Bei der Grundsteuer B. Die Besitzer von Privat- und Gewerbegrundstücken betrifft, gehe es um sehr viel mehr Geld. Zu Christian Webers Verweis auf die Hundesteuer erklärte er, diese sei eine Luxussteuer, weshalb die Gemeinde dort zuerst rangegangen sei.

Aber warum sollte der Hebesatz A überhaupt angepasst werden? Bettina Keller, Leiterin der Finanzverwaltung, erläuterte den Räten und Zuhörern, die Situation: Die Verwaltung habe aufgrund neuer Messbeträge entschieden, sich beim Hebesatz A nochmal alles genau anzuschauen und neu zu berechnen. Dabei hätten sich andere Zahlen ergeben, die wiederum rechnerisch einen anderen Hebesatz bedeuten würden. „Man kommt so auf 355 von Hundert,“ sagte sie und erklärte, eine Änderung des Satzes nach unten sei jederzeit möglich, in die andere Richtung jedoch nicht.
Michael Koch, der einen Obstbaubetrieb hat, stellte ohne Umschweife den Antrag, zehn Prozent auf die vorgeschlagene Zahl aufzuschlagen, um gleich wie beim Hebesatz B zu verfahren. Zudem begründete er dies mit der Tatsache, dass alle Steuern erhöht worden seien. „Deshalb sollten wir das auch hier nach dem Gleichheitsprinzip machen“, sagte er. In Zahlen bedeutete dies 390 statt 355 von Hundert.
Andreas Späth (Freie Wähler) erkundigte sich, wieviele Bescheide betroffen wären und welchen Aufwand eine Änderung bedeuten würde. Bettina Keller konnte dies in der Sitzung aber noch nicht beantworten.
Das Gremium stimmte zunächst über den Antrag von Michael Koch zu 390 statt 355 ab, dann über die Senkung selbst, was mit elf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen beschlossen wurde. Betroffene sollen entscheiden können, ob ihnen Geld zurückerstattet oder die Differenz in Zukunft verrechnet wird.
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