Markus Söder muss 150 Liter Wein zahlen: Narrengericht zeigt keine Gnade

Man kanns ja mal probieren. Das gilt für vieles, auch für die Forderung nach einem Freispruch vor dem Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken. Obs funktioniert, ist eine andere Sache. Bei Markus Söder hat es nicht geklappt. Kein Freispruch. Der bayrische Ministerpräsident wurde in allen drei Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Gut, das war jetzt keine wirkliche Überraschung, da das Narrengericht üblicherweise immer schuldig spricht. Höchstens einzelne Punkte geben einen Teil-Freispruch. Der Weinkeller des Narrengerichts muss ja irgendwie wieder aufgefüllt werden. Dementsprechend lautete die Strafe hier: 2,5 Eimer Wein österreichischen Maßen. Übersetzt: 150 Liter Wein.

Eine Alt-Stockacherin und eine Marketenderin führen Markus Söder in den Saal. Bild: Ramona Löffler

Den Strafwein will Narrenrichter Jürgen Koterzyna in der höchsten Qualität und deshalb gemeinsam mit Söder die Sorte aussuchen. Im Falle, dass ein Schlichter notwendig sein sollte, soll dies Peter Altmaier werden, der nicht nur selbst einmal Beklagter vor dem Narrengericht war, sondern in der aktuellen Verhandlung als Zeuge für Söder auftrat.

Immerhin weniger als der Kläger gefordert hatte. Michael Nadig hätte 2 Eimer fränkischen Wein und 2 Eimer französischen Wein für angemessen empfunden. Fürsprech Christoph Stetter und der Beklagte selbst argumentierten ausschweifend, aber erfolglos, für einen Freispruch.

Bestechungsversuch vs. Gedächtnislücke

Eines der Argumente: Koterzyna könnte Mut beweisen und als der erste Narrenrichter, unter dem es einen Freispruch gab, in die Geschichte eingehen. Der Kläger sah dies sofort als Bestechungsversuch an.

Eigentlich ein sehr guter Köder, aber abgesehen davon dass der scheidende Narrenrichter nicht anbiss, merkte irgendwie keiner, dass soetwas längst unter und mit seinem Vorgänger geschehen war. Denn im Jahr 2025 durfte der damalige saarländische Ministerpräsident Peter Maier die Gerichtsbühne mit einem Freispruch verlassen. Wenn auch nicht ganz ohne Strafe.

Das Narrengericht schreibt dazu auf seiner Internetseite in der Überisicht der Beklagten: „Erster und bislang einziger Freispruch in allen Punkten der Anklage. Aber verurteilt zu einer Ordnungsstrafe wegen diverser Ungebührlichkeiten gegenüber dem Gericht.“

Vielleicht ist diese kleine Gedächtnislücke dem Weinkonsum auf der Bühne geschuldet? Wie gesagt, der Weinkeller brauchte Nachschub. Vermutlich war daran ein kleines Bier-Experiment in der Verhandlung nicht ganz unschuldig. Der Fürsprech musste an einem Faß zapfen und das Grobgünstige Gremium „durfte“ probieren. Der Narrenrichter reichte nach einem Schluck nicht nur sein Glas rasch weiter, sondern spülte mit Wein nach.

Die drei Anklagepunkte

Aber was waren eigentlich die Anklagepunkte? Erstens: Verrat an der guten konservativen Sache. Zweitens: Täuschung und Chamelionitis. Und drittens: Größenwahnsinn. Der Fürsprech warf ihm unter anderem vor, er sei an der Ampel-Regierung Schuld. Bei der Täuschung reihte sich unter anderem ein, dass er heimlich Cola-Light aus einem Steinkrug trinke und nicht mir Bier umgehen könne. Das war der Punkt, an dem mit dem Bierfass der Gegenbeweis kam.

Aber wechseln wir lieber zum Essen. Söder ist dafür bekannt, wie sehr er Essen liebt. Sein Lob für die Bratwurst-haltige Speisekarte in der Jahnhalle oder auch für den VfR Stockach konnten ihm aber keine Bonuspunkte verschaffen. Ebensowenig seine Anekdote über große Fleischportionen beim baden-würrtembergischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Büßerhemd und grüne Bademäntel

Seine Verteidigungsrede schien sogar hier uns da etwas zu entgleiten, als er von Essen sprach oder von früheren Freundinnen erzählte. Die eine oder andere Spitze Richtung Narrengericht traf zwar genau, aber irgendwie war es auch ironisch, dass der Mann, der bewusst in einem grauen Büßerhemd vor dem Narrengericht erschien, anmerkte, dass die Gerichtsnarren im Land von Hugo Boss in grünen Bademänteln rumlaufen und modisch verwirrt seien. Eine Idee von meiner Seite: Wenn das Kollegium Söder beim Oktoberfest besucht, könnten alle gemeinsam vielleicht eine Shoppingtour in München machen und sich allesamt modisch einkleiden.

In seiner ausschweifenden Rede mit Exkursen zu Finanzen von Bund- und Ländern sowie einer Reihe weiteren Themen machte Söder seinem Fürsprech, den er einen Liebling Kreuzberg für Arme nannte, schließlich noch ein Job-Angebot, da dieser bei der Landtagswahl für die CDU antritt: „Wenn es nichts mit dem Kabinett in Baden-Württemberg wird, hätte ich immer ein Pöstle frei.“

Zwei perfekte Gegner

Bei vollem Saal war dies eine sehr humorvolle Gerichtsverhandlung. Kläger und Fürsprech sind ein perfektes antagonistisches Duo und bringen alles genau auf den Punkt. Obwohl Koterzyna später betonte, dass Stetter eigentlich ein Pflichtverteidiger sei und hier ungern verteidigt habe, hing er sich rein. Den Vorwurf des Größenwahns wollte er mit einem Vergleich abschmettern, der durchaus hätte fruchten können. Er sagte, Söder sei so selbst- und traditionsbewusst sowie größer denkend als der Durchschnitt – alles wie das Narrengericht.

Zeuge Peter Altmaier sah die Anklage gegen Söder übrigens als Justizirrtum an. Er sei „die Freundlichkeit in Person“ – vor allem, wenn es etwas zu essen gebe. Kaum hatte er die Worte ausgesprochen, dass er einen Vorschlag zum Verfahren machen wollte, kam von Koterzyna auch schon ein trockenes “Nein“.

Unter vielen Anmerkungen und Ideen kam er am Ende, Angela Merkel und andere Politiker aus dem Ruhestand zu holen und den Regierungssitz nach Stockach zu verlagern, wo man im Narrenstüble tagen und nach einem Eimer Wein die Entscheidungen treffen könnte. Natürlich forderte er für Söder Freispruch bzw. eine milde Strafe.

Strafen für Kläger und Fürsprech

Söder ist übrigens nicht der Einzige, der Wein zahlen muss. Fürsprech und Kläger wurden für jeweils eine Verfehlung vor Gericht zu je einem Viertel Eimer Wein verurteilt. Koterzyna wertete die Forderung nach einem Freispruch mit dem Argument, in die Geschichte einzugehen, als Anstiftung zur Untreue gegenüber dem Kollegium. Beim Kläger sorgte eine rote Kappe, die er für ein paar Minuten gegen die Gerichtsnarrenkappe getauscht hatte, für die Strafe.

Wie nach jedem Urteil wurde auch dieses Mal der Beklagte zum Stockacher Laufnarren geschlagen. Söder trägt nun also die Stockacher Laufnarrenkappe. Außerdem erhielt er eine große Urkunde, die „groß genug für sein Ego ist“, wie Koterzyna kommentierte.

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